Von Dominik Korthaus und Julian Marius
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Der Judenboykott war nun keine Erfindung der Nazis und dennoch war die SA beim Beginn der Lösung des Judenproblems am produktivsten. Große Unternehmen wie Karstadt wehrten sich gegen „Kauft nicht bei den Juden“ mit einer Entlassung aller Deutschen, die Teil des auserwählten Volk waren oder nach Standard 1933 so aussahen. Dies kann man beim nächsten Einkauf durchaus im Hinterkopf haben.
Mit Urteil vom 12.11.2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, das künftig Waren aus von Israel besetzten Gebieten wie den Golanhöhen, Ost-Jerusalem und dem Westjordanland gesondert gekennzeichnet werden müssen.
Demnach muss „auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden“. Angegeben werden muss zudem auch, wenn das betreffende Produkt aus einer israelischen Siedlung kommt. Begründet wird dieses Urteil damit, dass der Endverbraucher hiermit eine fundiertere Wahl beim Einkauf treffen können soll. Die israelische Siedlungspolitik verstoße nämlich „gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts“.
Anzumerken ist jedoch, dass die hier als besetzt bezeichneten Gebiete aller höchstens umstritten sind. Der Grund liegt im Sechstagekrieg von 1967, in welchem sich das von den USA unterstützte Israel in Folge eines Angriffskrieges der vom Irak, Kuwait, Algerien, Saudi Arabien, der Sowjetunion und der PLO unterstützten Staaten Ägypten, Jordanien und Syrien gegen dessen Terror verteidigte und im Zuge dessen die Golanhöhen, Ost-Jerusalem und das Westjordanland eingenommen hat.
Der Sinai stand zeitweise zwar auch unter israelischer Verwaltung, wurde jedoch nach dem Friedensvertrag von Camp David im Jahre 1982 an Ägypten zurückgegeben. Letzteres gilt auch für den Gazastreifen, welcher 2005 von den Israelis verlassen wurde und seitdem unter palästinensischer Verwaltung steht. Seither gibt es immer wieder aufkeimende Konflikte um die umstrittenen Golanhöhen, Ost-Jerusalem und das Westjordanland.
Nun sollen, einer in der EU geltenden Regelung nach, die aus diesen Gebieten stammenden Waren auch korrekt gekennzeichnet sein. Deutsche = Europäische Gründlichkeit? An der Kennzeichnung an sich ist nichts vorzuwerfen. Fakt ist jedoch, dass dieses beharren auf Ordnung und Gründlichkeit sich seit vielen Jahren auf den Nahost-Konflikt beschränkt und der Staat Israel somit auf unnötige und unverschämte Weise diskriminiert wird.
Bei dem Urteil handele es sich auch um nichts weiter als die Bestätigung der seit Jahren geltenden Regel der EU über die Kennzeichnungspflicht von Waren aus umstrittenen Gebieten. Nur, wenn dem so sei, weshalb drückt man dann andernorts ein Auge (in dem Fall wohl eher drölf) zu? Weshalb verfolgt man diese vehemente Praxis und beharren auf Ordnung und Gründlichkeit nicht gegenüber Ländern wie z.B. Russland, welches seinerzeit völkerrechtswidrig die Krim und weitere Teile der Ukraine besetzt und annektiert hat?
Diese Doppelstandards gegenüber Israel erfüllen die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu Antisemitismus, wonach von Israel ein Verhalten eingefordert wird, was sonst von keinem anderen Staat erwartet oder gefordert wird.
Sollten Sie demnächst also auf gesondert gekennzeichnete Waren aus den Golanhöhen, Ost-Jerusalem oder dem Westjordanland stoßen, zögern sie nicht zu zu greifen. Das bekannte „Kauf nicht bei Juden!“ ist sowas von 1938.