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Warum Terrorbekämpfung vor Corona-Eindämmung geht

Von Julian Marius Plutz.

Ich erinnere mich noch, als wäre es gestern gewesen, als Frau M. das Wort ergriff. In meiner damaligen Arbeitsstelle hatten wir ein ausgiebige, im übrigen recht leidige, montägliche Besprechung mit ständigen Schulungsbeiträgen. Und Frau M. war eine Kollegin. Nur wenige Tage zuvor raffte der islamische Terror mit seinem gesandten Killerkommando 120 Menschen in Frankreich nieder. Das ließ die Kollegin nicht nur kalt, sie schien sich an der medialen Berichterstattung zu stören. Es würden doch tausende im Straßenverkehr sterben, das wäre auch keine Debatte wert. Terror passiere nun mal. Wie Überschwemmungen, Erdbeben, und eben Opfer bei Unfällen um das PKW. Sie fragte sich und uns, warum dieTatsache Terrorismus ernsthaft ein Thema sein soll.

Davon abgesehen, dass es beinahe wöchentlich Debatten um das Tempolimit gibt und bei Erdbeben selbstredend ausreichend berichtet wird: Diese überaus herzlosen Vergleiche sind nicht neue und für bestimmte Gruppen typisch. Und auch heute in Verbindung mit Covid-19 und den wieder stärker werdenden islamischen Terrorismus in Europa werden alte Analogien durch neuen Schläuche gepfiffen, in der Hoffnung, man wirke selbst pfiffig und klug. Um dem gleich vorweg zu nehmen: Nein, diese Argumentation wirkt nicht schlau. Sie ist verräterisch und sagt vieles über die innere Konstitution derer aus, die sie verwenden.

Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Zunächst ist es interessant zu wissen, von welcher Verschuldensform wir bei den Ereignissen sprechen. Wenn ein Terrorist einen anderen erschießt, handelt er vorsätzlich. Er führt die Tat wissentlich und willentlich aus. Sein festes Ziel ist der Tod von Menschen. Bei den allermeisten Verkehrstoten handelt es sich, wenn es überhaupt ein eindeutig bestimmbarer Täter definierbar ist, um ein fahrlässiges Verschulden, wobei auch hier in der Schwere der Verantwortung in „grobe“ und „leichte“ Fahrlässigkeit abgestuft wird. In dem Fall fehlt es dem Täter an nötige Sorgfalt, Aufmerksamkeit oder Vorsicht. Aufgrund dessen kam es zu einem Unfall. Fährt ein Mensch wissentlich in eine Menschenmenge, reden wir nicht mehr von Verkehrstoten, sondern von Terroropfer oder Opfer von Amokfahrten. Ausdrücklich möchte ich diese furchtbaren, illegalen Straßenrennen nennen, bei denen Unbeteiligte gestorben sind und die Täter hart bestraft wurden.

Die Unterscheidung „fahrlässig“ und „vorsätzlich“ ist enorm wichtig für die Einordnung von Taten. Natürlich ist es überaus tragisch und schwer verzeihlich, wenn jemand übermüdet einen Unfall mit Todesfolge verursacht. Es ist jedoch absolut unverzeihlich, wenn ein Mensch im Vollbesitz seiner Geisteskraft, willentlich, Menschen tötet. Denn so schlimm auch Verkehrsunfälle sein mögen: Im Straßenverkehr und im Leben an sich, wenn Menschen auf andere Menschen treffen, passiert es, dass Menschen Fehler machen. Technischer Fortschritt hilft hier, gerade was das Automobil aufgeht, diese Fehler zu minimieren. Staatliches Eingreifen kann ebenfalls behilflich sein, stößt aber schnell an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Und an Grenzen von Verhältnismäßigkeitkeiten. Theoretisch könnte die Polizei alle fünf Kilometer Autobahnstrecke die Fahrer auf Alkohol und Drogen testen. Doch das sprengt Budget sowie Logik und Bürgerrechtler würden sich mit Recht fragen, in welchem Polizeistaat wir denn lebten.

Das Schweigen der Bürgerrechtler

In diesem Jahr ist das erste mal ein Virus in Deutschland so präsent, dass sich die Regierungen bemüßigt fühlte, dagegen vorzugehen. Mit Berufsverboten, Kontakteinschränkungen und Demonstrationsverboten versuchen die Herrschenden, Corona Herr zu werden. Ich habe das lauthalse Schweigen der Bürgerrechtler beinahe täglich im Ohr. Ein erschreckendes Nichts kam von Seiten derer, die ansonsten hinter jeder Antiterrorgesetze einen neuen Überwachungsstaat vermuten. So wird die neueste Vorhabe der EU, dass aufgrund der Terrorgefahr sichere Verschlüsselung per Gesetz unmöglich gemacht wird, in den sozialen Medien hart kritisiert. Und bestimmt nicht ohne Grund: Denn die Arbeit von Journalisten und Informanten der Wahrheit würde dadurch erschwert, Skandale zum Beispiel über die eigene Regierung zu recherchieren. Es könnte ja jemand eben derer mitlesen.

Ich verstehe die Bedenken. Doch ich wünschte mir ein ähnliches Engagement, wenn es um Kontaktbeschränkungen, wie zum Beispiel den Reiseverboten geht. Da scheint der Zweck das Mittel zu heiligen. Die Bekämpfung des Virus ist offenbar so relevant, dass fast alles möglich ist. So kassieren Gerichte Einschränkungen und kaum einer der Bürgerrechtler geht tatsächlich auf die Barrikaden. Keiner fragt sich ob der Verhältnismäßigkeit, die sie in ihrem Metier, zum Beispiel des Datenschutzes doch bis auf das Blut verteidigen. Dabei werden heute wie nie zuvor politische Entscheidungen gerichtlich gestoppt, weil die Einschränkung der Rechte in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit der Maßnahmen stehen. Ein klassisches Thema für Bürgerrechtler. Eigentlich.

Viren gehören zum Leben – Terror nicht

Ein Virus kann nicht vorsätzlich handeln. Ein Virus handelt gar nicht. Denn Handeln bedeutet, eine Wahlmöglichkeit zu haben. Das Virus kennt nur ein Ziel – und das ist die eigene Reproduktion. Und auch Tote aufgrund eine viralen Erkrankung sterben nicht vorsätzlich. Nicht selten haben sie bereits morbide Vorerkrankungen. Es kann sein, dass der eine oder andere an Covid stirbt oder gestorben ist, weil andere fahrlässig gehandelt hat. Ganz bestimmt ist das so. Aber wollen wir dann einen Staat, der alle potentiellen Risikoherde, die es in einem Menschenleben gibt, eliminiert? Der Alltag ist ein einziges Risiko. Wir lachen und stoßen dabei Viren und Bakterien aus. Wir haben Sex und ab und an infizieren wir uns dabei. Wir gehen zu Veranstaltungen und am Neujahr umarmen wir fremde Menschen. Wir besuchen in Altenheimen zu unseren lieben Alten. Davor gehen wir über die Straße und könnten überfahren werden.

In gewisser Hinsicht sind Terroristen ähnlich wie Viren. Sie haben eine 100% Mortalität im Sinne. Doch im Gegensatz zu Infektionskrankheiten, die nun mal zum Leben gehören, ist das Schlachten der Terroristen ein vorsätzlicher, vermeidbarer Akt. Wenn Sicherheit noch ein Wert ist in Zeiten banal werdenden Politiker, dann doch das Ausweichliche zu bekämpfen, anstatt Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen völlig aus dem Auge zu verlieren.

Es ist wichtig, dem islamischen Terror den Raum einzuräumen, den er verdient. Viele Medien scheinen das begriffen zu haben. Am Ende des Tages sind die vorrangigen Ziele der Terroristen Randgruppen, die nicht in ihr bigottes Weltbild passen. Gruppen, die ohnehin aufgrund ihrer Andersartigkeit mit Anfeindungen leben müssen. Diese werden doppelt bestraft. Durch die Terrortat selbst und durch die Ignoranz der Mehrheitsgesellschaft, die lieber Jagd auf Viren macht, anstatt die prominentesten Gefahren, die vorsätzlichen Taten, zu bekämpfen.

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