Kategorien
Gesellschaft

Mildes Urteil nach jugendlicher Gewalt

Von Julian Marius Plutz.

Weidenpesch liegt im Bezirk Nippes der Stadt Köln. Die Metropole, die bunt ist und wie die eine ist, die immer lacht. Außer es gibt nichts zu lachen, wenn Jugendliche einen Obdachlosen halb tot treten. So geschehen vor mehr als zwei Jahren. Eben in Weidenpesch.

Offenkundig kam es zwischen dem stadtbekannten Stadtstreicher und zwei Jugendliche zum Streit. Plötzlich trat einer der Täter das Opfer wie aus dem Nichts gegen den Kopf. Aus dem Stand. Der 68-Jährige wurde sofort bewusstlos und schlug hart auf den Boden auf. Doch damit nicht genug: Dem Mittäter scheint die Szenerie so sehr zu amüsieren, dass er lachend auf den am Boden liegenden Stadtstreicher lief und ihn in die linke Körperseite trat. Das Opfer musste anschließend in der Intensivstation behandelt werden und lebt heute in einem Pflegeheim.

Die Täter werden jünger und brutaler

Nun, zwei Jahre später, erfolgte das Urteil. Am vergangenen Mittwoch nun sind die beiden Täter, die damals 15 Jahre alt gewesen waren, am Amtsgericht zu Köln schuldig gesprochen worden. Einer der Angeklagten wurde wegen schwerer Körperverletzung zu eine Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt und der Zweite verwarnt. Zusätzlich müssen beide jeweils 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten leisten.

So glimpflich kommt man offenkundig davon, wenn man Gewalttaten verübt. Während GEZ- Verweigerer über Monate im Gefängnis verharren müssen, genügt sich das Kölner Amtsgericht mit Bewährungsstrafen und Verwarnungen. Das Opfer, das Jean-Pierre heißt, hatte es ohnehin nicht leicht. Nun ist er für das Leben gezeichnet, ein Pflegefall im Rollstuhl. Er kann seinen Alltag nur mit professioneller Hilfe in einer stationären Einrichtung bewältigen.

Schon vor Jahren warnte die inzwischen verstorbene Jugendrichterin Kirstin Heisig vor Straftaten von Jugendlichen. Die Täter, so die geborene Krefelderin, werden jünger und brutaler. Zwar gibt die Kriminalstatistik keine eindeutige Steigerung der Taten – und wenn dann nur partiell – her. Doch die Endlichkeit der Statistik beginnt in der Unmöglichkeit, die Brutalität zu messen. Laut Heisig, aber auch anderen Experten nimmt diese bei Jugendlichen zu. Und nicht selten erscheinen die Urteile für den Außenstehenden als recht mild. Und wie erwähnt: Die Täter werden jünger.

Viele Einzelfälle lassen ein Muster erkennen

Essen, 2021. Ein gehbehinderter Mann wird von einem 16-Jährigen grundlos so stark misshandelt, dass er an den Folgen der Verletzungen stirbt. Mehr als 16 mal trat der Junge Mann auf den schlafenden Obdachlosen ein. Er wurde nun zu drei Jahren und zwei Monate Jugendknast verurteilt.

Waibstadt, 2020. Ein 16- und ein 15 Jähriger zünden eine Tonne vor einem Wohncontainer an, in dem ein 61-Jähriger Obdachlose schläft. Sie sollten ihm „einen Schrecken einjagen“. Der Mann stirbt und die beiden werden zu fünf Jahre bzw vier Jahre und und drei Jahre Gefängnis verurteilt.

Kamp-Lintfort, 2014. Vier 16- bzw. 17-Jährige töten „aus Langeweile“ einen wohnungslosen Mann. Er hatte keine Chance zu entkommen. Opfer ist tot, Täter kommen mir Bewährungsstrafen davon.

Simbach, 2020. Ein 16- und ein 18 Jähriger treten einen 59-Jährigen Obdachlosen zu Tode. Die beiden wollten aus einer „aggressiven Laune“ heraus eine Person „aufmischen“. Immerhin hier ein vergleichsweise hartes Urteil, was jedoch mit einer anderen Tat zusammenhing.

Politik muss handeln

All diese Beispiele, es gäbe noch viele mehr, sind Hinweise für eine wachsende Gefahr. Gerade die Taten gegen Obdachlose steigen an. Doch das Problem ist, dass die Statistiken nur einen Teil der Realität abbildet. Viele Taten werden nicht angezeigt, andere in der Polizeistatistik falsch eingeordnet. Das verzerrt das wahre Bild zusätzlich.

Politik muss sich endlich aufgefordert fühlen, das staatliche Sicherheitsversprechen einzuhalten. Und die Richter, wie im Fall von Weidenpesch müssen sich fragen, ob sie mit solchen milden Urteilen das richtige Signal setzen. Denn vom Volke geht das Urteil aus. Und wenn die Menschen die Richtersprüche nicht mehr nachvollziehen können, zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat.

4 Antworten auf „Mildes Urteil nach jugendlicher Gewalt“

Wenn ich bedenke, dass ich – für Beleidigung, Blasphemie(!) und angeblicher Volksverhetzung – 36 Monate auf Bewährung (ersatzweise 7 Monate Haft) bekommen habe……

Like

Da Neomarius schon mal über Kriminalität in Köln berichtet, gestatte ich mir, einen der größten Gauner, wenn nicht sogar den größten Gauner der Kölner Stadtgeschichte zu präsentieren.
Das Schlimme daran ist, dass der nachfolgende Gauner und Betrüger (Märchenerzähler) im Gegensatz zu den Straftätern in diesem Bericht nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt wurde.

Es handelt sich um Michael Eppenich(CDU).

Ich nenne der Red. des Neomarius die Privatadresse Eppenich´s für Rückfragen.
Die Privatadresse ist im Internet einsehbar. Diese Privatadresse muss nicht unbedingt veröffentlicht werden.
Es ist:
Michael Eppenich
Alarichstr. 10
50679 Köln-Deutz
Tel: 0221-88 37 25

Eppenich war in den Jahren 2005-2007 Chef des Kölner Grünflächenamtes.
In dieser Zeit hat Eppenich mehrere Hunderttausend Euro „veruntreut“ (unterschlagen, in die eigene Tasche gewirtschaftet).
Ich gestatte mir, einen Artikel aus der Kölner Zeitung „Express“, der zwischenzeitlich gelöscht wurde, Wort für Wort abzuschreiben.

(Überschrift)
„Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“
Von ROBERT BAUMANNS
Foto: Schwaiger
Köln-Der Mitarbeiter, der im Grünflächenamt bei der Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen für Hunderttausende Euro schlampte, ist strafversetzt worden.
„Ich habe als Amtsleiter erst von der Schlamperei erfahren, als eine Firma ihre Mahnungen nicht mehr telefonisch bei dem Mitarbeiter hinterließ, sondern mir Briefe schickte“, kommentiert Amtsleiter Michael Eppenich(CDU) den EXPRESS-Bericht vom Montag.
Zwischen 2005 und 2007 hatte besagter städtischer Angestellter Rasenmäher, Friedhofsbagger, Laubsauger, Kettensägen und andere Fahrzeuge und Maschinen angemietet. Das ist eigentlich nur für maximal sechs Monate zu Testzwecken gestattet.
„Wenn ein Gerät oder Fahrzeug für gut befunden wurde, muss die Anmietung oder der Kauf ausgeschrieben werden“, so Eppenich. „Der Mitarbeiter hätte verschiedene Angebote einholen und das günstigste wählen müssen.“
Stattdessen wurde die nur zu Testzwecken erlaubte Anmietung ohne Rücksprache mit Vorgesetzten verlängert. So umging der Mitarbeiter die arbeitsintensiven Ausschreibungsvorschriften.
Es wurden Mieten bezahlt, die so hoch waren, dass sie den Neupreis des Geräts nach wenigen Monaten überschritten. Da es kaum schriftliche Belege gibt, ist der Schaden nicht ermittelbar.
„Der Mitarbeiter ist immer noch bei der Stadt beschäftigt, wurde aber inzwischen strafversetzt“, stellt Eppenich fest. „Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren“.
Axel Kaske(SPD), Chef des Rechnungsprüfungsausschusses, ist entsetzt. „Das eine solche Schlamperei über einen so langen Zeitraum nicht auffällt, ist nicht zu glauben.“
Immerhin: Das Grünflächenamt selbst hatte dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt die Unregelmäßigkeiten gemeldet.“
(Ende des Artikels aus der Kölner Zeitung „Express“ aus dem Jahre 2008)

Zum Beweis, dass dieser Artikel einige Jahre im Internet stand, benenne ich Herrn

Robert Baumanns sowie den Chefredakteur bzw. Herausgebers des „Express“, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln als Zeugen.

Ich bin vor vielen Jahren, so ungefähr im Jahre 2012 dem Eppenich auf die Schliche gekommen und habe mit Massenmails darauf aufmerksam gemacht.

Herr Eppenich konnte die „Briefe“, die er laut „Express“ erhalten haben wollte, NICHT vorlegen, aus dem plausiblen Grunde, weil er diese nie erhalten hat.
Eppenich konnte nicht den Namen dieses „schlampigen“ Sachbearbeiters nennen, wusste auch nicht, wo er hin strafversetzt worden sein sollte und wusste auch nicht den Ausgang des angeblichen Disziplinarverfahrens, aus dem nachvollziehbaren Grunde, weil Eppenich diesen Sachbearbeiter erfunden hatte.
Und die Behauptung Eppenich´s, der Sachbearbeiter habe die Anmietung „ohne Rücksprache mit Vorgesetzten verlängert“, ist unglaubhaft, dann müssen alle Vorgesetzten wohl jahrelang während der Arbeitszeit geschlafen haben oder waren krank?
Dieser untergeordnete Sachbearbeiter hatte mindestens drei, eher noch mehr Vorgesetzte über sich, welche die „Dienstaufsicht“ hatten, das sind Grppenleiter(in), Abteilungsleiter(in), stellvertretende Amtsleiter(in), evtl. noch sog. „Bereichsleiter“(in) oder „Abschnittsleiter(in)“.
Recht hatte Herr Kaske vom Rechnungsprüfungsausschuss, wenn er feststellt, dass eine solche „Schlamperei“ jahrelang nicht auffalle, sei nicht zu glauben“, denn es war auch keine „Schlamperei“, sondern ein Trickbetrug Eppenich´s.

Eppenich wurde damals nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt, alles spielte sich hinter den Kulissen ab. Einmal wegen dieses Artikels und aus dem Anlass, dass die Eppenich-Affäre noch einmal Gegenstand einer Beweiserhebung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren 121 Js 398/21 wurde, schreibe ich nochmal über diese Affäre.
Ich kenne in der Stadtgeschichte Köln keine größere Gaunerei.
Eppenich hat die Kölnerinnen und Kölner ganz schön „verarscht“.

Ich übernehme die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das von mir geschriebene.
Und noch eine „gute“ Nachricht, die aus einer schlechten resultiert. Eppenich´s“Veruntreuung“, „Unterschlagung“, wie immer man das nennen will, ist zwar leider verjährt, aber das hat für die Öffentlichkeit den Vorteil und für Eppenich den Nachteil, dass Herr Eppenich kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr hat, weil er ausser Strafverfolgung ist. Eppenich muss wohl oder übel Rede und Antwort stehen, wie der angeblich „schlampige“ Sachbearbeiter hieß, wohin er „strafversetzt“ worden sein sollte und wie das „Disziplinarverfahren“ ausgegangen sein soll usw. Die zeugenschaftliche Vernehmung wird kurz und bündig sein, Eppenich wird wohl oder übel aussagen müssen, dass er diesen Phantom-Sachbearbeiter erfunden hat. Sollte Eppenich sich weigern, als Zeuge auszusagen, gibt es die Möglichkeit eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses Geld nicht beigetrieben werden kann, Erzwingungshaft.
Die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin HENRIETTE REKER(parteilos) habe ich als ZEUGIN benannt. Die Zeugin/Oberbürgermeisterin Reker muss aussagen, (es führt kein Weg daran vorbei), dass sie als Stadtoberhaupt die ganze Sache wie vorgesagt hinter den Kulissen abgewickelt hat, insbesondere die Kölnerinnen und Kölner NICHT darüber „aufgeklärt“ hat, dass Eppenich den Kölschen einen dicken Bären aufgebunden hat.

Man kann sich streiten, ob die Strafe bei der im Artikel geschilderten Straftat zu milde war oder nicht, im Fall Eppenich hat´s nicht mal eine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung auch nur zu fünf Euro Geldstrafe gegeben.
Ich finde das zum K…..

Like

Ich nehme Bezug auf meinen Kommentar vom 12. November 2021, 20:23 Uhr, in welchem ich über Michael Eppenich (CDU), den meines Wissens nach größten Betrüger der Kölner Stadtgeschichte hergezogen bin.

Hiermit erstatte ich öffentlich Strafanzeige gegen die Kölner Oberstaatsanwältin Günther wegen „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258 a StGB.

G r ü n d e :

Die Beschuldigte Günther hat wider besseres Wissen gegen Eppenich keine Anklage erhoben, obwohl die Beschuldigte Günther wusste, dass Eppenich im Jahre 2008 einen schweren Betrug gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 beging.
Eppenich hat 2008 als Chef des Grünflächenamtes einen Geldbetrag von 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro unterschlagen und den Kölschen weisgemacht, das Geld sei verlustig gegangen, weil ein Sachbearbeiter jahrelang zu teuer eingekauft habe usw. Um Wiederholungen und Vertiefungen zu vermeiden verweise ich auf den bekannten Sachvortrag.
Die beschuldigte Oberstaatsanwältin Günther wusste, dass Eppenich einen schweren Betrug begangen hatte, weil der Geldbetrag von 360.000 Euro ein Vermögensverlust großen Ausmaßes war im Sinne des § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB, ferner wusste Günther, dass Eppenich seine Stellung als „Amtsträger“ missbraucht hat im Sinne des § 263 Abs. 3 Nr. 4 StGB und Günther wusste, dass der Betrug, den Eppenich beging, mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden konnte.
Ausserdem wusste Oberstaatsanwältin Günther, dass gem. § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB Eppenich´s schwerer Betrug erst nach zehn Jahren verjährt sei, in diesem Fall am 31.12.2018.
Im Jahre 2013 wurde Strafanzeige erstattet zu einem Zeitpunkt, als die zehnjährige Verjährungsfrist noch nicht mal „Halbzeit“ hatte. Selbst wenn die kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren zugrunde gelegt würde, so war diese zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung noch nicht verstrichen, ferner wusste Günter als ausgefuchste Juristin, dass durch Anzeigeerstattung die Verjährungsfrist unterbrochen wurde und von vorne beginnt.

Ich versichere in Kenntnis der Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt, dass ich die hier gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Ich übernehme die volle straf- und zivilrechtliche Veantwortung für das von mir geschriebene. Der Zeitung Neomarius sind die PDF-Dateien „Eppenich III“ und „Eppenich IV“ bekannt. Diese Dateien enthalten den Einstellungsbesceid der beschuldigten Oberstaatsanwältin Günther vom 02.06.2015 zu Az. 83 Js 498/13 StA Köln, in welchem man „zwischen den Zeilen“ lesen kann, dass Günther wider besseres Wissen Eppenich „deckte“ und pflichtwidrig von Anklageerhebung absah.

Like

Anmerkung:
Ich habe in meinem Kommentar vom 12. November 2021 um 20:21 Uhr Herrn ROBERT BAUMANNS erwähnt, der den Artikel: „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“ im Kölner Boulevardblatt „Express“ geschrieben hat.

Herr Baumanns ist mittlerweile

Pressechef der Stadt Köln
c/o
Presseamt/Redaktionsbüro der Stadt Köln
Historisches Rathaus
50667 Köln
Tel: 0221-221-32176

Like

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s